Mit der Regierungsverordnung Nr. 635 der RF vom 4. Oktober 2007 sind neue Visa-Bestimmungen in Kraft getreten, nach denen u.a. von jetzt an auch die Migrationsbehörde des russischen Innenministeriums berechtigt ist, Visa auszustellen, zu verlängern, wieder herzustellen oder zu annullieren. Die Grenzschutzbehörden des Föderalen Sicherheitsdienstes sind berechtigt, an den Grenzübergangstellen Visa zu verlängern oder ggf. zu annullieren. Die ausstellenden Behörden sind berechtigt, die Aufenthaltsdauer innerhalb der Visa-Gültigkeit zu bestimmen.Die maximale Aufenthaltsdauer bei Mehrfach-Visa beträgt nunmehr 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.
In der Verordnung ist außerdem der Personenkreis angegeben, den diese Regelung betrifft.
quelle (rodel.ru)