Nach dem Schreiben des Föderalen Dienstes für Finanzmärkte Nr. 07-VM-03/18750 vom 11. September 2007 führt jede Veränderung der Rechte von Vorzugsaktien zu einer Aktienausgabe durch Umwandlung bestehender Aktien in Aktien des gleichen Typs mit geändertem Rechtsinhalt. Daher ist eine staatliche Registrierung der Aktienausgabe erforderlich. Der Beschluss der Aktionärsversammlung, durch den die Rechte der betroffenen Aktien geändert werden, wird als Beschluss zur Ausgabe neuer Aktien angesehen. Der Beschluss ist laut dem Schreiben vor der staatlichen Registrierung der Aktienausgabe zu fassen. Die staatliche Registrierung der entsprechenden Satzungsänderung hat nach Unterbringung der Aktien auf der Grundlage des registrierten Ergebnisberichts über Aktienausgabe zu erfolgen.
quelle (roedl.ru)