Beschluss des Föderalen Antimonopoldienstes bzgl. der Erteilung medizinischer Bescheinigungen für ausländische Mitarbeiter
Der Föderale Antimonopoldienst hat in dem Beschluss Nr. 3-7158-2 vom 20. September 2007 festgestellt, dass die Forderung der Föderalen Migrationsbehörde bezüglich des ausschließlichen Verzeichnisses der Aussteller medizinischer Bescheinigungen, die zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer erforderlich ist, Artikel 15 des Gesetzes „Über den Wettbewerbsschutz“ widerspricht.
quelle (roedl.ru)
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