eva.- Im neuen Gesetz, dass die Wahlen in die Staatsduma regelt, sollen die Rechte neuer Parteien eingeschränkt werden, schreibt Fontanka.ru. Wie die Präsidentenadministration mitteilt, soll von neuregistrierten Parteien für die Teilnahme an den Wahlen verlangt werden, dass sie entweder Unterschriften von 0,5 Prozent er Wahlberechtigten sammeln müssen oder bereits Mandate in den Regional- und Bezirksparlamenten verfügen.
Ebenso unklar ist auch, welche Parteien als „neuregistriert“ bezeichnet werden. Vermutlich sind damit Parteien gemeint, die nach dem Juni 2012 registriert werden, als ein neues Reglement in Kraft getreten ist. Bisher sind in Russland 59 Parteien offiziell registriert.