St. Petersburger Herold
08.02.2012
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Die Todesstrafe bleibt in Russland weiterhin verboten


mm – Das russische Verfassungsgericht in Sankt Petersburg verlängerte ein entsprechendes Moratorium. Dies solle gelten bis die Todesstrafe durch die Ratifizierung einer europäischen Konvention endgültig abgeschafft wird. Damit komme Russland internationalen Verpflichtungen nach, die sich zum Beispiel aus der Mitgliedschaft im Europarat ergäben, so der Vorsitzende des Gerichts. Russland trat 1996 dem Europarat bei und kündigte die völlige Abschaffung der Todesstrafe an. Seitdem ist in der Sache jedoch noch nichts geschehen.


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